Professor für Kirchenrecht und Kriminalrecht.
1829 Jurastudium in Leipzig mit Beitritt zur Leipziger Burschenschaft
1832 Staatsexamen
1834 in Leipzig juristische Doktorwürde
Habilitation
1836 außerordentlicher Professor der Rechte an der Universität Kiel
1842 ordentlicher Professor
1847 Ruf an die Universität Göttingen an
1848 Förderer der gerade gegründeten Burschenschaft Hannovera, die ihn als Ehrenmitglied ernannte
1849 Vizepräsident der Ersten Ständekammer des Königreiches Hannover
1868 Wechsel an die Universität Heidelberg
1872 Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats der Altpreußischen Union in Berlin
1877 Antrag auf Entlassung
1878 Umzug nach Heidelberg und später nach Gotha
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