Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin
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Die Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin

Gegründet in Berlin am 4. November 1809
Auch von den Toten bleibt auf Erden noch ein Schein zurück;
und die Nachgelassenen sollen nicht vergessen, daß sie in seinem Lichte stehen,
damit sie sich Hände und Antlitz rein erhalten.
Theodor Storm

1809 fanden sich in einer politisch bewegten Zeit die Männer zusammen, die die Gesetzlose Gesellschaft formten, im Kampf um Vaterland und Freiheit, ohne damit die Freude an einer lebhaften Geselligkeit zu vergessen. In Berlin gegründet und hier seit über 200 Jahren beheimatet, hat die Gesellschaft an allen Leiden und Freuden ihrer Stadt teilgenommen. Die Gesellschaft fühlt sich weiterhin als Trägerin der Tradition, der Kultur und der Wissenschaft.


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Die Geschichte der Gesellschaft

Zum 150-Jahr-Jubiläum der Gesetzlosen Gesellschaft zu Berlin im Jahre 1959 entstand diese Festschrift aus der Feder des Gesetzlosen Professor Dr.Dr.h.c. Willy Hoppe (514). Obwohl er nur sechs Jahre der Gesellschaft angehörte und ihm letztlich nur dürftiges Quellenmaterial aus dem Besitz der Gesellschaft zur Verfügung stand, hat er dank seiner landeshistorischen Kenntnisse und Heranziehung vielfacher anderer Quellen, Memoiren usw. ein Werk geschaffen, das weit über den Kreis der Gesetzlosen hinaus als lebendiges Kulturbild der darin abgehandelten Zeitepoche anerkannt und geschätzt wird.

Eine Druckversion der Geschichte kann erworben werden.


Anfänge (1809-1810)
Aufstieg und Beharrung (1811-1840)
Unruhige Jahrzehnte (1840-1870/71)
Wandlung (1871-1918)
Festigung (1919-1933/34)
Post Nubila Phoebus (1934-1959)
Ergänzungen (1960-1984)
     Die Bücher können gegen eine Kostenerstattung von 50€ erworben werden.

Die Anfänge der Gesellschaft (1809-1810)

In dem farben- und wechselreichen Bild berlinisch-preußischer Kulturgeschichte kommt der Gesetzlosen Gesellschaft unter anderen wesensähnlichen Vereinigungen ein eigener Rang zu. Heinrich von Treitschke hat sie sogar eines Denkmals in seiner „Deutschen Geschichte“ für wert erachtet. Er hat von ihr gesprochen „als einer Stätte großstädtischer Geselligkeit“, in der zur Zeit der Demagogenverfolgungen „geistreiche Menschen verschiedener Gesinnung noch einen neutralen Boden für ungezwungenen Verkehr“ finden konnten. Aber ihre Wirksamkeit ist auf jene Epoche nicht beschränkt und reicht vom Jahre der Gründung 1809 bis auf unsere Tage.

Seltsamerweise ist bisher nicht versucht worden, tiefer in die Geschichte dieser alten, im Berliner Boden wechselnden Vereinigung einzudringen. Eine Festschrift zum hundertjährigen Bestehen, die knapp ausgefallen ist, bleibt zumeist im Außerlichen. In der Tat bedarf das Quellenmaterial, das in den Händen der Gesellschaft ist, einer besonders sorgfältigen Deutung. Es kann öfters nur in Verbindung mit vielen anderen, anscheinend den Gesetzlosen fernliegenden Quellen, wie Memoiren, Tagebüchern, Biographien, zum Reden gebracht werden. Neben ganz wenigen Archivalien im Besitz der Gesellschaft handelt es sich um 3 Quartbände von Protokollen aus der Zeit von 1809/10 bis Ende 1934. In ihnen haben sich unter den Daten der Zusammenkünfte die Gäste und die sie einführenden Mitglieder eigenhändig eingetragen. Erst seit 1860 wurden außerdem die Namen der jeweils teilhabenden Gesetzlosen verzeichnet. Weiteres Material hat bei der Besetzung durch die Russen im Frühjahr 1945 ein unrühmliches Ende gefunden. Doch wenn auch fast alles gesprochene ernste und heitere Wort bei und nach den zahllosen Tafeln der Gesetzlosen verflogen ist, die Protokollbücher reichen bei rechter Wertung aus, um etwas von dem Geist einzufangen, der die Mitglieder und damit die Gesellschaft belebte. Schon bei der 25jährigen Jubelfeier ist betont worden: „Die Persönlichkeiten, die den Verein bildeten und noch bilden, sind die redendste Geschichte der Gesellschaft“. Als Gründungstag ist Sonnabend der 4. November 1809 überliefert. Damals „setzte sie sich 14 Personen stark“, wie es in der Überlieferung heißt. Es geschah zu einer Zeit, als Preußen nach dem Sturz von Jena in angespannten Reformbestrebungen zur Gesundung seines Staatswesens stand. Seit knapp einem Jahre war überdies die Hauptstadt von der französischen Besatzung frei, Grund genug, nach den Drangsalen mehrerer Jahre etwas aufzuatmen, wenn auch der Druck noch nicht ganz geschwunden war. Von eben jenem Novembertag datiert ist ein Bericht des Oberpräsidenten Sack an den Minister des Innern, wie sehr die Stimmung in Berlin infolge des Österreich demütigenden Friedens vom 14. Oktober gesunken sei. Aber belebt wurde sie wiederum durch die Hoffnung auf die Rückkehr des Königs aus Preußen in seine Residenz. Er ist dann auch kurz vor Weihnachten heimgekehrt. Von feindlicher Bespitzelung war man jetzt doch frei und mochte sich nun leichter in kleinerem Kreise gesellig zusammenfinden. Solchen Gedanken griff damals ein Mann auf: Philipp Buttmann.

Wer war er? Kein geborener Berliner und doch schon berlinisch geworden und auf dem besten Wege, sich mit seinen damals 45 Jahren immer mehr zu einem höchst witzigen und schlagfertigen Original der Hauptstadt zu entwickeln. „Witzboldkönig“ hat ihn sein Freund Schleiermacher einmal genannt. Der Anekdoten über ihn sind viele, und sie laufen gelegentlich auch heute noch durch die Spalten der Zeitungen. Sie lassen einen Mann von ungewöhnlichem Geiste und überquellendem Humor erkennen. In dem Frankfurter Kaufmannssohn, aufgewachsen in der Alten Mainzer Gasse, also nicht allzuweit vom Vaterhause seines großen Landsmannes, pulste das unruhige Blut der Südfranzosen. Seine Vorfahren waren um des Glaubens willen ausgewandert in die Pfalz und in die alte Reichsstadt Mainz. Ihren Namen Boudemont hatten sie aufgegeben. In „Schmollberg“ hat ihn der Nachfahre scherzhaft verdeutscht. Nach dem Besuch der Göttinger Universität, wo Buttmann ohne klares Ziel nach der Theologie dem Studium der drei alten Sprachen Griechisch, Lateinisch und Hebräisch abgelegen, nach einem Aufenthalt in Straßburg bei der dort verheirateten Schwester, auch nach einem kurzen Zwischenspiel als Prinzenlehrer am Dessauer Hof tauchte er 1787/88 in Berlin auf. Abgesehen von einer kurzen Rückkehr in seine Heimatstadt und späteren gelegentlichen Reisen hat er es nicht mehr verlassen und ist zu einem Vollberliner von der angedeuteten Prägung geworden.

Der Kreis, in den er, etwa 24jährig damals, also kurz nach dem Tode Friedrichs des Großen, zunächst eintrat, war dank Vermittlung der Witwe eines bekannten Buchhändlers Mylius der der fahrenden Männer der Berliner Aufklärung: der alte Nicolai, einst Lessings Freund, dazu der Bibliothekar Biester, der Schulmann Friedrich Gedicke, der Probst Teller von der Petrikirche. Unweit vom Zentrum dieser sogenannten Nicolaiten, dem bekannten Nicolaihause, nahm Buttmann Quartier, ebenfalls in der Brüderstraße bei seiner Gönnerin. Mitgliedern dieses Kreises verdankte er seine Einstellung als diätarisch beschäftigter Hilfsarbeiter an der in Neuordnung befindlichen Königlichen Bibliothek. 1796 zum Bibliothekssekretär aufgerückt, ist er über den später erreichten Posten eines Bibliothekars nie hinausgekommen. Er hat sich selbst für das Direktoramt nicht geeignet gehalten, da ihm äußere Geschäftsführung nicht lag. Nach Schleiermachers Wort scheute er „komplizierte Verantwortlichkeiten“. Er schlug vielmehr, als ein Aufstieg möglich gewesen wäre, einen anderen vor. Damals war sein wissenschaftlicher Ruf als Graecist längst fest begründet. Er hat ihn bis zum Ende seiner Tage gewahrt und gesteigert. Seine in zahlreichen Auflagen seit 1792 bis ins letzte Viertel des 19. Jahrhunderts immer wieder erschienene „Griechische Grammatik“ hat, so viele Sorgen sie auch mancher Generation von Schülern bereitet haben mag, mit ihrer Einführung an den Gymnasien nach sachkundigem Urteil einen entscheidenden Aufschwung im griechischen Unterricht bewirkt. Auch als Schulmann hat er sich neben dem bibliothekarischen Amt vorübergehend (1800 bis 1809) betätigt: am Joachimsthalschen Gymnasium. Ebenso hat er nebenamtlich zeitweilig die Haude- und Spenersche Zeitung redaktionell betreut. Schon 1806 hatte ihn die Akademie der Wissenschaften in ihre philologisch-historische Klasse aufgenommen, deren ständiger Sekretar er 1811 wurde. Daß man bei der Gründung der Universität an ihm nicht vorüberging, war eine Selbstverständlichkeit. Einen Ruf an die Universität Landshut als Ordinarius der alten Sprachen hatte er zuvor abgelehnt auf persönlichen Wunsch König Friedrich Wilhelms III. Jetzt bediente sich die Regierung seiner in der Einrichtungskommission der Universität. Einen ordentlichen Lehrstuhl hat er nie innegehabt. Seit Oktober 1810 war er aber mit Vorlesungen beauftragt, ohne freilich je eine intensive Lehrtätigkeit zu entfalten. Wenn auch gelegentlich sein geistreicher Vortrag gerühmt wurde, scheint er sich doch mehr auf ein Wirken im philologischen Seminar zurückgezogen zu haben, das er sogar zeitweilig leitete. Es ist für ihn kennzeichnend, dass er hier gern den Horaz behandelt hat, den Sänger von Liebe und Wein, Freundschaft und Geselligkeit, den launigen Spötter über Schwächen und Verkehrtheiten seiner Mitmenschen.

So stand er mitten in dem wissenschaftlichen Leben Berlins. Fühlung mit anderen zu halten, verstand sich bei seinem starken Geselligkeitstrieb von selbst, zunächst einmal mit den Fachkollegen. Seine ausgeprägte Betriebsamkeit zwang ihm das Gesetz des Handelns geradezu auf. So ist er 1804 oder kurz zuvor der eigentliche Gründer der älteren Graeca geworden, jenes erleuchten, die Lektüre vornehmlich griechischer Schriftsteller pflegenden Kreises, der nach mehrfacher Erneuerung bis in den letzten Weltkrieg bestanden hat. Von der Graeca gehen offensichtlich Fäden zu unserer Gesetzlosen Gesellschaft.

Den Kern der Graeca bildeten drei Gelehrte, die zugleich zum Stamm der Gesetzlosen gehörten, neben Buttmann seine beiden intimsten Freunde: der Prof. Georg Ludwig Spalding vom Grauen Kloster, ebenfalls Akademiemitglied, der Sohn eines berühmteren Vaters, des Propstes von St. Nicolai, der die Berliner Aufklärung in edelster Form vertreten hat, und als dritter der als Platoforscher bedeutende Ludwig Friedrich Heindorf, damals Kollege Spaldings am Gymnasium, später Professor an den Universitäten Berlin, Breslau und Halle. An diese Trias reihten sich andere, denen wir sofort oder doch sehr früh in der Gesetzlosen begegnen, als der Hervorragendste Schleiernacher. Die „Griechheit“, wie sie sich gern auch nannte, gab bei dem ernster Arbeit folgenden einfachen Mahl der Unterhaltung Raum, aber Buttmann mochte doch eine Stätte heiterer, ausschließlich mit Tafelfreuden verbundener Geselligkeit erwünscht erscheinen.

Nicht als ob es an dergleichen im damaligen Berlin gemangelt hätte! Da blühte noch immer der schon 1748 gegründete Montagsklub, ursprünglich das „Generalquartier der Aufklärer“. Wie in ihm, so versammelten sich auch in einer Mittwochsgesellschaft (zu unterscheiden von der später eingehender zu betrachtenden und in die Geschichte der Gesetzlosen Gesellschaft eingreifenden von 1863) und den anderen Vereinigungen Männer, die in Staat und Gesellschaft angesehen waren. Sogar eine drei Jahre zuvor gestiftete Gesetzlose Gesellschaft gab es bereits. Buttmann meinte jedoch von ihr, sie wäre „von den Ideen einer solchen noch in verschiedenen Punkten entfernt“. Er war gesetzlos genug, seiner neuen Gesellschaft den gleichen Namen zu geben - mit dem Erfolg, dass sich die ältere sehr bald Gesetzlose Gesellschaft Nr.1 nannte und nach mehrfachem weiterem Namenswechsel 1826 endgültig in die „Zwanglose“ umtaufte. Sie hat bis zum ersten Weltkrieg bestanden. Im übrigen ging die „Gesetzlosigkeit“ so weit, dass eine vielfache Mitgliedschaft bei allen diesen Vereinigungen häufig zu verzeichnen war. Nur Buttmann thronte - soweit sich feststellen läßt - in der splendid isolation seines Zwingherrntums, nachdem er den Montagsklub nach langjähriger Mitgliedschaft bald nach der Gründung der Gesetzlosen verlassen hatte.

Sein „herrlich, kräftig Gesicht“, das ein Zeitgenosse um 1813 rühmt und das in Büste und Bild erhalten ist, verrät in jüngeren wie späteren Jahren einen Mann von Intelligenz. Auffallend sind die großen Augen, aus denen ein offener Sinn und lebhaftes Verständnis sprechen. Die untere Gesichtshälfte mit stark ausgeprägtem Mund und Kinn läßt den Genießer erkennen, der Buttmann zeitlebens geblieben ist. Durch seine geradezu verschwenderisch ausgestattete Persönlichkeit war der Gesellschaft von Anfang an eine besondere Note gegeben. Er war und blieb der Mittelpunkt, ein Meister echter Geselligkeit, und an seinen Geist und Witz reichte keiner der Leiter der übrigen damaligen Gesellschaften heran. Ein eigener Charakter aber schien seiner Gesetzlosen bei der Gründung durch die berufliche Stellung der einzelnen gegeben. Von den 14 Personen, die den ältesten Stamm bildeten, waren 7 Gelehrte und Theologen, darunter Schleiermacher, der ein Jahr zuvor an die Dreifaltigkeitskirche berufen war. Daneben standen 3 hohe Beamte, ferner ein Arzt, ein Justizrat und ein Bankier. Doch die letzten beiden hatten wiederum engste Beziehungen zu dem Gelehrtenkreis: der Justizrat und „expedierende Kammergerichtssekretär“ Spalding als Bruder, der Bankier Alberthal als Stiefsohn des Professors Spalding. Also alles in allem herrschte das gelehrte Element vor. Gegenüber heute fällt weiter auf, dass alle Glieder des ältesten Stammes in den Dreißigern oder Vierzigern ihres Lebens standen. Noch zeigte der Kreis, der sich in Geist und Laune zusammenfand, nicht die volle geistige aura, die bald um ihn leuchten sollte. Dazu verließen mehrere bald Berlin, wie der Schleiermacher in seinem politischen Idealismus nahestehende und ihm innig vertraute Diakonus von St. Marien, der spätere Professor in Breslau Gaß oder der uns bereits bekannte Heindorf. Andere starben schon 1810 oder unmittelbar darauf: der Staatsrat Karsten, Leiter des preußischen Bergwesens, „der Gesellschaft bitter beweinter Erstling“, wie Buttmann im Protokoll vermerkte, und die Professoren Spalding, der Philologe, und der ausgezeichnete Botaniker Willdenow, der Direktor des Botanischen Gartens. Zu den wenigen aus dem Gründungsstamm, die in die anbrechende „große“ Zeit der Gesetzlosen hinüberleiteten, gehörten der vielbeschäftigte praktische Arzt Dr. Heinrich Meyer, Hausarzt manches Gesetzlosen, und ein paar namhafte Gelehrte, der spätere juristische Professor Goeschen und der Astronom Ideler. Auch zwei andere aus der Gründerschicht haben geholfen, das Banner in glanzvolle Jahre hinüberzutragen, der Geheime Kriegs- und spätere Staatsrat Alberti, Buttmanns Ältester, auch Schleiermacher nahestehender Freund in diesem Kreis, ein Kenner der Zölle und Finanzen, ferner der Kammergerichtsrat Conrad Barthold Müller, der später zu hohen Ehren in den Kabinetten zweier preußischer Könige aufsteigen sollte. Er ist der erste in der Reihe der Räte des Kammergerichts und auch Obertribunais, die sich bald als Glieder und auch als Gäste gern einfanden.

An den so gekennzeichneten Kreis der Gründer schlossen sich bis Ende 1810 35 Personen an. Die Zahl spricht für die Anziehungskraft der Gesellschaft. Altersmäßig hielten sich die Hinzugekommenen in den gleichen Grenzen wie der Stamm, also in den Jahrzehnten des aufsteigenden Manneslebens. Doch ein paar Ältere waren jetzt darunter, wie der 61jährige Bibliothekar Biester. Er ragte als ein Stück der Berliner Aufklärung, zu deren Säulen er einst gehört hatte, in die andersartige Gesetzlose hinein und ist wohl auf das Werbungskonto seines Kollegen Buttmann zu setzen. In bester Art erweiterte den Kreis der 52jährige Zelter, der Leiter der Singakademie, und der 63jährige "alte Heim", der stadtbekannte Arzt. Auch der ganz zu einem Preußen gewordene Ostfriese Reil, der energische Reformer des preußischen Medizinalwesens, zeigte mit seinen 51 Jahren den Einbruch einer älteren Schicht. Aber in der Hauptsache blieb die Jugendlichkeit noch gewahrt, so durch den letzten der Mediziner, den praktischen Arzt v. Koenen, einen schon damals vornehmlich als höherer Medizinalbeamter tätigen Jünger Aesculaps.

In dem der Gründung folgenden Zeitraum bis Ende 1810 weitet sich die Gesetzlose durch die Vielfalt ihrer Mitglieder. Weitere Gelehrte von Rang finden sich ein: der Geologe Leopold von Buch, aus altem märkischem Adelsgeschlecht, bis zu seinem Tode im Jahre 1853 eines der treuesten Mitglieder, der Physiker Erman, der Jurist v. Savigny, der Archäologe Hirt, einst Goethes Führer durch die Ewige Stadt, nach Schadows Wort „eine hohe Wohlgestalt mit dem Gleichmut eines Weltwelsen“, der Mathematiker Tralles. In einigem Abstande wäre der Direktor des Werderschen Gymnasiums Bernhardi zu nennen, als bewährter Grammatiker gleichzeitig an der Universität Berlin tätig. Auch ein Theologe aus der Familie der Delbrück stieß dazu. Wie im ältesten Stamm haben Geistliche fortan bis in die 80er Jahre nie gefehlt. Für die weitere Entwicklung wurde es von Bedeutung, dass neben der Gelehrtenschicht sich im Jahre 1810 zwei Gruppen hoher Verwaltungsbeamter dem Gründungsstamm anschlossen. Die eine bestand aus mehreren Mitarbeitern Hardenbergs in der sogenannten Immediatkommission für die Zivilverwaltung, also aus Männern, die an dem Hauptsitz des staatlichen Reformwesens wirkten, allesamt von den liberalen Ideen ihres Herrn und Meisters erfüllt: voran der Geheime Staatsrat von Klewiz aus dem Magdeburgischen, „der häßliche kleine Mann mit dem gutartigen Philistergesicht“ nach Treitschkes Schilderung, später als preußischer Minister um die dauerhafte Regelung der Staatsfinanzen verdient, der Schleswig-Holsteiner Niebuhr, um die Neugestaltung des preußischen Bankwesens bemüht, doch schon damals als Bahnbrecher in die Bereiche römischer Geschichte vorstoßend, und schließlich Staegemann, ein Uckermärker. Sein scharfsinniges Urteil, seine in rastloser Tätigkeit bewährte Arbeitskraft und seine Redlichkeit haben ihn zum Vertrauten dreier leitenden Minister werden lassen, darunter Steins und Hardenbergs. Ohne selbst als Staatsmann im Vordergrund der Ereignisse zu stehen - dazu fehlte ihm die wirklich durchgreifende Entschiedenheit -, hat er mehr in der Stille weitreichenden Einfluß gewonnen, auch durch seine Feder: Jahrzehnte hindurch stammen von seiner Hand die Konzepte wichtiger Gesetze und Verordnungen, z. B. des Edikts über die Regelung der Grundbesitzverhältnisse und der Bauernbefreiung vom Oktober 1807. Wir werden seiner, nachdem er die Leitung der Gesetzlosen übernommen, noch zu gedenken haben.

Daneben steht eine zweite Gruppe von Verwaltungsjuristen, Wilhelm von Humboldt, der Chef des Departements für Unterricht und Kultus, und einige seiner Räte. Sie wirkten für eine nicht minder wichtige Aufgabe der staatlichen Gesundung, das Bildungswesen, vor allem für die Errichtung und den Ausbau der Universität Berlin. Zu ihnen gehörte der gewissenhafte und umsichtige Staatsrat (Vortragende Rat) Friedrich Schultz, ein Westpreuße. Er war über sein Amt hinaus für die Philosophie interessiert und Goethe durch Anteilnahme an dessen Farbenlehre verbunden. Sein Geschenk an diesen ist übrigens der bekannte Kopf der Juno Ludovisi im Weimarer Goethehaus. Weiter zählte dazu der Staatsrat Wilhelm Süvern aus Lemgo, sein Kollege, der Königsberger Nicolovius, der Schwiegersohn von Goethes Schwester Cornelia, auch der Staatsrat Uhden 1809/10, ein Berliner, alle Mitglieder der Einrichtungskommission der Universität. Auch der Kammergerichtsassessor Eichhorn, bald Syndikus der Universität, wäre hier zu nennen, der von der 1848er Revolution gestürzte spätere Kultusminister.

In ganz andere Interessengebiete vermochte die Gespräche der Gesetzlosen der technisch erfahrene Staatsrat Kunth zu lenken. Mit dem Namen des im guten Sinne modernen altpreußischen Beamten ist die Gewerbe-, Fabriken- und Handelsförderung in Preußen eng verknüpft und auch die Vorbereitung eines Gewerbeschultypus, der in dem und jenem der Vorläufer des Realgymnasiums geworden ist. Kunth ruht im Park von Tegel nicht weit von der Grabstätte seiner einstigen Zöglinge, der beiden Humboldts. Wiederum eine andere Erscheinung ist der 32jährige Justus Gruner, einer der glühendsten preußischen Patrioten und Napoleonhasser. Er hatte sich als Polizeidirektor bewährt und viel dazu beigetragen, die in der politisch schweren damaligen Zeit gesunkene Stimmung der Berliner Bevölkerung anzufeuern. Wie Eichhorn gehörte dem Kammergericht der dortige Rat Friedrich Wilhelm Sack an, der später als Chefpräsident des Geheimen Obertribunals zum vornehmsten Richter der Monarchie aufrückte.

Einen sehr viel anderen Typus als die bisherigen stellte Peter Alexander von Itzenplitz auf Cunersdorf bei Wriezen dar. Er war gerade zum Generalintendanten der Domänen und Forsten ernannt worden und ist auf seinem Gute in der Folgezeit oft Gastherr dieses oder jenes Gesetzlosen gewesen. Eine eigene Erscheinung ist auch der eben erst aus seiner Münsterschen Heimat nach Berlin gekommene Johann Heinrich Schmedding. Er war damals Vortragender Rat für die katholischen Kirchensachen in der Kultusabteilung des Innenministeriums. Die kirchenpolitischen Grundsätze des unzweifelhaft staatstreuen, zugleich an seiner Mutterkirche hängenden Mannes (er ist später in der großen Auseinandersetzung Preußens mit der Kurie im Kölner Kirchenstreit entscheidend tätig gewesen) entsprachen preußisch-protestantischer Denkungsart naturgemäß nicht. Sein Eintritt und Verbleiben in der Gesellschaft zeigt, wie verschiedene Elemente in ihr heimisch werden konnten.

Nicht mehr als eine Randfigur scheint der Kriegsrat Himly gewesen zu sein, im Gegensatz zu seinem martialischen Titel ein blasses bewegliches Männlein, das ehedem in dem zarten Halberstädter Poetenkreise um Vater Gleim wurzelte. Er war eben zum undankbaren Amte des Zeitungs- und Bücherzensors aufgerückt, schied aber schon nach kurzer Zeit aus der Gesellschaft aus, da er, in den auswärtigen Dienst getreten, zum Bundestag nach Frankfurt ging.

Erwähnen wir aus der Gründungszeit noch, dass sie auch Künstler aufwies: den Direktor des Nationaltheaters Iffland, über den Buttmann freilich ins Protokollbuch eintrug: „Kam nie und starb doch.“ Ebenso wurde ein anderer Künstler, der von Goethe hochgeschätzte und ihm Jahre hindurch vertraute Porträt- und Historienmaler Friedrich Bury, ein Hanauer, also fast ein Landsmann Buttmanns, von ihm mit einer Notiz bedacht: „Nirgends zu Hause.“ Er wird später noch einige Male als Gast, auch als „gewesenes Mitglied“ genannt und scheint nur anfangs in der Gesellschaft seßhaft gewesen zu sein. Wie viel anders dagegen Heinrich Gentz. Er war ein Meister kunstvoller Bauten und dem schon erwähnten Aloys Hirt aus römischen Künstlertagen befreundet. Dem feingebildeten und charakterlich vornehmen Professor der Bauakademie und Leiter der Schloßbaukommission sind u.a. der Bau des Prinzessinnenpalais Unter den Linden und das Charlottenburger Mausoleum zu danken. Der 15 Jahre jüngere Schinkel hat nach dem allzufrühen Tode von Gentz (1811) seine Baugedanken zu höchster Entfaltung gebracht. Unter dem Kriegsrat Gen[t]z, den Buttmann auf der ältesten Mitgliederliste zum Jahre 1813 aufführt und der von ihm auch unter denen genannt wird, „die sich ausgeschlossen haben, aber zum Wiedereintritt eingeladen sind“, kann vielleicht Heinrichs Bruder Friedrich verstanden werden. Man müßte dann freilich das erst später hinzugesetzte Todesjahr 1829 (statt 1832) als irrtümlich ansehen. Es wäre schon von Reiz, in diesem Kreise vorübergehend den publizistischen Bahnbrecher der Österreichischen Politik Metternichs zu finden.

Zwei Vertreter des Bergfaches, von Laroche und Gerhard, werden vielleicht noch durch Karsten eingeführt worden sein. Der Kreis rundet sich weiter durch Angehörige der kaufmännischen Welt, einen Bankier Brüstlein und den Buchhändler Georg Andreas Reimer, Schleiermachers treuen Freund, lange Jahre eines der zuverlässigsten Mitglieder. Gering vertreten war der Adel. Von den bis Ende 1810 eingetretenen 35 Mitgliedern gehören ihm nur 7 an. An Militärs mangelt es zunächst. Als erste finden sich ein, wenn wir hier einmal zeitlich vorgreifen dürfen: 1812 der Direktor der Kriegsschule Oberst von Boguslawski, und 1814 der um den Aufbau des Heeres hochverdiente Generalmajor von Grolmann, der Neuschöpfer des preußischen Generalstabes.

Bei solchem Überblicke bis Ende 1810 ersteht vor uns eine stattliche Gemeinschaft. Sie erscheint beseelt von vielfältigsten Interessen und wohlgeeignet, lebhaften Gedankenaustausch zu pflegen, fern von den „Schranken der Convenienz, des eitlen Luxus, der persönlichen Ab-, An- und Rücksichten, welchen unsere bürgerliche und häusliche Geselligkeit fast erliegt“, wenn wir uns der Worte eines etwas späteren Gesetzlosen bedienen wollen. Die Gespräche werden oft der Not der Zeit gegolten haben, den damals alle bewegenden Fragen nach dem Ende der napoleonischen Zwangsherrschaft. Als „Patrioten“ fühlten sich alle, daran ist kein Zweifel. Ein paar waren dem Herrscherhaus nähergetreten, als Lateinlehrer des Kronprinzen, Buttmann , den der König von der erwähnten Berufung nach Landshut zurückhielt, „weil er in der schweren über das Land verhängten Prüfungszeit solche Männer nicht missen könne und wolle“, Delbrück war Erzieher des Kronprinzen und seines Bruders Wilhelm. So preußisch man aber auch war, in den altpreußisch-friderizianischen politisch-staatlichen Anschauungen bewegte sich die Mehrzahl nicht. Auch hier lebten die weiterführenden Gedanken einer Staatsreform, wie sie durch die bekannten Namen Stein, Hardenberg gekennzeichnet sind. Der eine mag den neuen Ideen mehr, der andere weniger zugetan gewesen sein. Es gab sicher manche Zwischenstufen, von dem grimmigen Welscchenhaß des feurigen, stets zur Tat bereiten Reimer bis zu dem ruhigeren von der Antike durchwärmten Empfinden Humboldts. Bei aller weitgedehnten Aufnahmefähigkeit der Gesetzlosen suchen wir damals einen in ihren Reihen vergebens, der zwei Jahre zuvor mit seinen „Reden an die Deutsche Nation“ männlich-unerschrocken zur nationalen Wiedergeburt aufgerufen hatte: Fichte. Er hat die Gesetzlose Gesellschaft nur einmal als Gast besucht, im Februar 1811, eingeführt von Heindorf. Er mochte mit seinem gehärteten freiheitsdurstigen Wesen nicht den Zutritt in eine Gesellschaft suchen, in der das Geltenlassen ein ungeschriebenes Gesetz war. Ferngehalten haben mag ihn auch der Gegensatz, in dem er zu Männern wie Schleiermacher und Niebuhr von vornherein stand.

Gleich ihm sind einige andere nicht bei uns aufgetaucht, die die Mitgliedschaft anderer Gesellschaften, wie des Montagsklubs, erworben hatten: v. Schuckmann und Schmalz. Sie haben schon damals den sogenannten Patrioten ablehnend gegenüber gestanden und ihre Abneigung später zur Zeit der Demagogenverfolgung deutlich gezeigt. Was die Gesetzlosen in diesen ersten Jahren zusammengehalten hat, ist, abgesehen von Buttmanns geschickter Art, die durch menschliche, harmonische Beziehungen geförderte, durch vaterländisches Empfinden gehobene Geselligkeit. Mehr als sie und ungezwungenste Unterhaltung erstrebte man nicht, aber über allem wartete damals ein hohes geistiges Bemühen. Auch die regelmäßigen Tafelfreuden taten das ihre. Nicht ein Statut ist also das Dauer verbergende Band gewesen. Und doch hat die Gesetzlose Gesellschaft Satzungen besessen. Diese „Pragmatischen Statuten“ sind ganz „buttmannisch“, sein eigenstes Werk. Die Verfassung keiner anderen Gesellschaft hat dabei als Muster gedient. Welch köstlicher Spott, dass Buttmann, dem Schleiermacher eine „fast ängstliche bürgerliche Gesetzlichkeit“ nachsagte, hier der Gesetzlosigkeit das Wort redete und sie zugleich wieder in gesetzmäßige Bahnen verwies, also die Gesetzmäßigkeit der Gesetzlosigkeit proklamierte! Buttmann ging von dem Gedanken aus, dass es an sich in Berlin und sonst zahlreiche, wie er sich ausdrückte, geborene Mitglieder der Gesellschaft gäbe, die im Zustand der Gesetzlosigkeit lebten, nur noch nicht als Gesetzlose „anerkannt“ wären. Bei solcher Konstruktion kam er nun aber doch nicht um die Frage einer Prüfung der Neulinge herum, die anerkannt werden sollten, d.h. um, wie er formulierte, „die äußeren Formen von dem, was man gemeinhin Vorschlag und Wechsel heißt“. Ein Kreis von 13, durch Abstimmung sorgsam ermittelten Vorwählern, übernahm eine erste Siebung zwecks Vorschlag. Sie bildeten, von Buttmann auch als Kurfürsten oder Wahlherren bezeichnet, einen, wie er es nannte, Wohlfahrtsausschuß.

Mindestens bis Anfang der 70er Jahre hat sich solche Vorwahl erhalten, damals allerdings nur noch von 6 Wahlherren geübt. Bei der folgenden eigentlichen Wahl seitens aller anwesenden Gesetzlosen schloß eine Nein-Stimme unter 12 Mitgliedern die „Anerkennung“ aus. „So oft die Mitteilung einer solchen Anerkennung an ein bisher noch unbekanntes Mitglied ergeht“, heißt es in den Statuten weiter, „so verbittet man sich von jedem die etwaige Verweigerung als eine bare Absurdität. jeder hat von dem Augenblick an das Recht, alle 14 Tage an dem jedesmal von der Gesellschaft gewählten Ort mit soviel Gästen, als er will, aus der Zahl der noch nicht anerkannten Personen zum Mittagessen sich einzufinden. Er kann dies jedesmal tun; er kann es immer unterlassen“. Damit war also, wie es der noch zu Buttmanns Zeit (1823) zur Gesellschaft gestoßene Professor der Rechtsgelehrtheit Klenze einmal ausdrückte, jedem Anerkannten der character indelebilis eines Gesetzlosen verliehen. Ganz ausscheiden konnte nach Buttmanns Ansicht ein einmal Anerkannter überhaupt nicht. Es blieb immer die Möglichkeit, dass jemand „wieder zu sich und zu uns“ kam. Bezeichnend ist eine Protokoll- Eintragung Buttmanns von Mitgliedern, „welche sich ausgeschlossen haben, aber zum Wiedereintritt stets eingeladen sind“. Mit keinem Wort erwähnen die Statuten irgendwelche Leitung der Gesellschaft. Wie hätte auch für eine Vereinigung von Gesetzlosen förmlich ein Oberhaupt bestellt werden können! Es ergab sich fürs erste von selbst, dass kein anderer als der Stifter Buttmann der Tafel präsidierte. Von selbst mag sich bei seinem diktatorischen Wesen der Name „Zwingherr“ ergeben haben. Er kam, wie es scheint, in frühester Zeit auf und ist bis heute für den an der Spitze Stehenden übrig geblieben. Dagegen sind die beiden anderen, in Buttmannscher Zeit verwandten Bezeichnungen „Tyrann“ (er selbst nannte sich nie anders) und „Padischah“ (islamischer Fürstentitel = Großherr) nicht in den Sprachschatz der Gesetzlosen eingegangen. Bei aller angeblichen Gesetzlosigkeit waren der Gesellschaft in ihrem äußeren Gehaben recht bestimmte Formen gegeben. An ihnen ließ Buttmann nicht rütteln. Er konnte hier in einem „liebenswürdigen Despotismus“ diktatorisch werden. Es war schon so, wie ein Gesetzloser in einem Festgedicht von 1817, auf Politisches anspielend, reimte:

Mit glatten Worten sahn wir uns erst angekörnt (= angelockt),
Es sei gesetzlos hier und jeder Zwang entfernt:
Die Konstitution bestand in wenig Sätzen.
Doch, ach, sie schätzte nicht vor souveränen Netzen.
Sie hatten uns umstrickt in unbesorgter Ruh:
Urplötzlich zog er sie mit schlauen Händen zu.
Wir mußten männiglich nach seiner Pfeife tanzen:
Traktate schloß er ab und neue Allianzen.
Die Konstitution ward jämmerlich verdreht,
Und übers Recht errang den Sieg die Majestät.
Kurz: er ward Souverän. Doch wollen wir ihn rühmen
Und halten ihn getrost für einen Legitimen.

Unabdingbar war und blieb die Regelmäßigkeit der Versammlungen. Sie fanden, wie schon gesagt, in Form einer Tischgemeinschaft statt. Alle 14 Tage kam man am Sonnabend zusammen, im allgemeinen um 3 Uhr. Die Protokollbücher gestatten die Feststellung, dass nicht allzuoft eine Zusammenkunft ausgefallen ist. In der Woche vor der jeweiligen Tafel trug ein Bote bei den Mitgliedern ein Blatt umher, das der „Zettelschreiber vulgo Tyrann“, wie es einmal heißt, mit Angabe von Ort und Zeit ausgefertigt hatte. Darauf schrieb jeder unter gleichzeitiger Zahlung von einem Groschen Courant als Botenlohn seinen Namen, entweder in die Spalte Aderunt (werden da sein) oder Viderunt (gesehen). Buttmann pflegte demnach die Mitglieder unter Verballhornung der lateinischen Ausdrücke in aderuntes und videruntes zu teilen. Die in den Statuten festgelegte Summe von einem Reichstaler für den Speisesatz zeigt, dass eine recht gute Essensfolge aufgetragen wurde. Man hat, abgesehen von bestimmten Kriegsmonaten des Jahres 1813, wo in den Protokollbüchern „eine frugale Zwischenperiode“ verzeichnet ist, nicht schlecht getafelt. „Alles übrige“, heißt es in den Statuten weiter, „Wird mit dem Wirt und der eigenen Börse verabredet“, d.h. die Getränke und wohl auch Trinkgelder waren in jener Summe nicht einbegriffen. Bevorzugt wurde, dem Geschmack jener Jahrzehnte entsprechend, der Rheinwein. Aber auch ein Pfälzer, der Gimmeldinger, wird einmal genannt. Dem berühmten Elfer ist von den Gesetzlosen nachweislich Ehre angetan worden. Hier und da erfüllte auch der Champagner seinen Zweck. Doch damit greifen wir schon in jene Jahre hinein, die nicht mehr der Gründungszeit angehören. Wie stellt sich, fragen wir weiter, die Gesetzlose in den folgenden Jahrzehnten dar? Was ist aus ihr geworden?



Die Zwingherren

1. Buttmann 1809-1829
2. von Eichler 1829
3. Schleiermacher 1829-1834
4. von Staegemann 1834-1840
5. Lachmann 1840-1851
6. Homeyer I 1851-1874
7. MacLean 1874-1879
8. Homeyer II 1879-1894
9. Riem 1894-1899
10. Droop 1900-1904
11. Hemptenmacher 1904-1912
12. Hermes 1912-1915
13. Timann 1915-1931
14. Schrader 1932-1937
15. Semper 1937-1948
16. von Meibom 1948-1960
17. Mussehl 1960-1962
18. Freiherr von Nordenflycht 1962-1966
19. Weber-Lortsch 1966-1976
20. Schmidt-Torner 1976-1990
21. Bergmann 1990-2002
22. Voß 2002-

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Letzte Änderung: 25.02.2020


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