Ober-Landesgerichts-Rat
Erlangte eine gewisse Berühmtheit wegen einer „Kritik“ am preußischen Staat:
Die Beratung des „Beamten-Disziplinierungsgesetzes“ fand in den Sitzungen am 1., 8. und
15. Oktober 1839 statt. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes hatte sich exemplarisch
einige Jahre zuvor im Disziplinierungsverfahren gegen den Oberlandesgerichtsrat Martins
zu Naumburg gezeigt. Martins war beschuldigt worden, staatskritische Bemerkungen geäußert zu haben,
woraufhin eine Kriminaluntersuchung eingeleitet worden war.
Bei einer Bewirtung polnischer Militärs am 12.1.1832 äußerte Martins den Trinkspruch: „Es lebe die Freiheit, trotz
der europäischen Diplomatie, trotz der preußischen Aristokratie.“
Obwohl Martins in der
zweiten Instanz freigesprochen worden war, befahl Friedrich Wilhelm III. dennoch
seine Entlassung. Der „Fall Martins“ erlangte eine gewisse Berühmtheit, da er die
Frage der Versetzbarkeit der Richter aufwarf, die in den vierziger Jahren heftige
Auseinandersetzungen auslöste. Abgesehen von der Versetzbarkeit der Richter,
führte das „Beamten-Disziplinierungsgesetz“ von 1844 jedoch keine neuen Bestimmungen ein.
Quelle: http://preussenprotokolle.bbaw.de
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